Luftdichtheitsprüfung

Bei einer Luftdichtheitsprüfung wird unter Einsatz von Messtechnik künstlich eine Windlast auf dem Gebäude simuliert. Zur Leckage-Ortung wird ein Unterdruck von 50Pa erzeugt. Um eine Bestimmung der Luftwechselrate vorzunehmen, werden sowohl im Unter- als auch im Überdruck Messdrücke von 10Pa-70Pa verwendet. Bei der Messung im Nutzungszustand wird der gebäudespezifische Eigenluftwechsel (ohne manuelle oder mechanische Lüftung) ermittelt. Diese Messung sollte bei Zweifeln an der Gebäudedichtheit, definitiv aber bei einer Energieberatung zur Schadenprophylaxe und genauen Beurteilung vorgenommen werden. Die baubegleitende Messung ermöglicht das frühzeitige Erkennen von Baumängeln an der luftdichten Ebene und sollte während der Bau- oder Sanierungsphase erfolgen.

Neben den gesetzlichen Anforderungen nach DIN 4108-7 und der Energieeinsparverordnung sind die hauptsächlichen Vorteile eines luftdichten Gebäudes die Steigerung des Komforts (Vermeidung von Zugluft, Schallschutz), der Einhaltung von Sicherheitsaspekten (Brandschutz, Vermeidung von Bauschäden) und der Kosteneinsparung durch Senkung der Wärmeverluste.

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